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Trockenlegung des Zossener Polit Sumpfes -- Teil 1 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Thomas Böhm   
Samstag, 03. September 2011 um 07:40
Plan B hat es sich nun zur Aufgabe gemacht, den Auswüchsen des "Zossener Polit Sumpfes" den rechtsstaatlichen Kampf anzusagen und mitzuwirken, diesen trocken zu legen.. Am 01.09.2011 fiel die erste Entscheidung, den Urhebern dieser fiesen Machenschaften das Handwerk zu legen.

 Wir haben, aus rechtlichen Gründen, das Hoheitswappen des Landes Brandenburg (mittig im Original  Dokument vorhanden) aus diesem Beschluß heraus genommen, um nicht Gefahr zu laufen,  etwaig vorhandene Bildrechte zu verletzen.

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3 C 369/11

(Geschäftsnummer)


 

 

In dem Verfahren


Amtsgericht Zossen

Einstweilige Verfügung

Beschluss


 

Autohaus Klaus & Markwardt GmbH vertr. d. d. Geschäftsführer, Stubenrauchstraße 58 - 59, 15806 Zossen


 

- Prozessbevollmächtigter:


Rechtsanwalt Georg v. La Chevallerie, Schlüterstraße 36,10629 Berlin Az.: -


- Antragstellerin


 

gegen

Ariane Ullrich, An den Wulzen l, 15806 Zossen

- Antragsgegnerin -

wird im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, gemäß §§ 935 ff., 91 ZPO angeordnet:

 

 

1.     Der Antragsgegnerin wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden  Fall der
Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise
Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt,

wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten „....dass hier offenbar Vetternwirtschaft betrieben wi^ „ lässt sich im Schriftsatz des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 19.07.2010 nachlesen, in dem ein Urteil im Fall Markwardt gegen Wanke nicht nur ,, gelockert „ (Zitat MAZ vom 05.08.2011), sondern aufgehoben wurde.

2.             Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
3.             Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,00 € festgesetzt.

Zossen, 01.09.2011

xxxxxxx

Richter am Amtsgericht

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Fortsetzung folgt garantiert!

 

 

Es sind bereits weitere Verfahren, gegen Personen aus dem direkten Umfeld des Gegenkandidaten der Bürgermeisterin, von verschiedenen Geschädigten in die Wege geleitet worden. 

 

 

Mitglieder von Plan B und deren Familienmitglieder werden sich, mit allen rechtlichen Mitteln, dagegen wehren, daß weiterhin derartige Lügen und Verunglimpfungen in die Welt gesetzt werden.

 

 

Thomas Böhm

 

Pressesprecher Plan B

 

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