| Der ehemalige Schießplatz in Wünsdorf, 2. Teil |
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| Geschrieben von: Barbara Kaulen |
| Mittwoch, 03. August 2011 um 06:46 |
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Auf Grund der massiven Beschwerden aus der betroffenen Bevölkerung anlässlich der vorangegangenen Veranstaltung vom 03.-05.06.2011 hatte die Bürgermeisterin der Stadt Zossen, Michaela Schreiber, zu einer Einwohnerversammlung am letzten Mittwoch, den 27.07.2011 in den Großen Saal des Bürgerhauses geladen. Den Bericht und einen Kommentar dazu kann man der MAZ (Zossener Rundschau) vom 29.07.2011 entnehmen. Der Investor Herbert Tauber und ein Vertreter des Organisators TIRO, Peter Bour, hatten kurzfristig zugesagt, sich den Fragen der Bevölkerung zu stellen und ihre weiteren Pläne darzulegen. Obwohl ausdrücklich die Bewohner von Wünsdorf und Lindenbrück eingeladen waren, wurden auch Einwohner anderer Ortsteile gesichtet, die sich als bekennende politische Gegner dergestalt geäußert haben, dass der Schießplatz maßgeblich von der Bürgermeisterin mitinitiiert wurde. Jeder betroffene Bürger kann eine Akteneinsicht beim Landesumweltamt in Wünsdorf beantragen und die immissionsrechtliche Genehmigung und die zu Grunde liegenden Unterlagen durchsehen. Dies hat die Verfasserin getan und dabei festgestellt, dass der Antrag mit den erforderlichen umfänglichen Unterlagen (Architektenzeichnungen und dgl) bereits am 10.12.2002 durch den Eigentümer der Liegenschaft, den Schützenverein Ludwigsfelde, gestellt wurde. Fortgeführt wurde das Verfahren dann vom Pächter Herbert Tauber. Bekanntermaßen gehörte zum damaligen Zeitpunkt Wünsdorf noch nicht zu Zossen, die Eingemeindung geschah erst am 26.10.2003. Bis dahin hatte Wünsdorf eine andere Bürgermeisterin. Die Wahl von Frau Schreiber war am 16.11.2003, die Ernennungsurkunde wurde einen Monat später überreicht. Somit ist deutlich, dass die Pläne zur Reaktivierung des Schießplatzes mehr als ein Jahr vor der Bürgermeisterwahl und deutlich vor der Eingemeindung erstellt wurden. Und es sei an dieser Stelle nochmals in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass die genehmigende Behörde nicht die Stadt Zossen ist, sondern das Landesumweltamt. Die Stadt Zossen wird lediglich im Rahmen des integrierenden Verfahrens gehört, die betreffende Stellungnahme kann vom Landesumweltamt durchaus als unwesentlich nicht berücksichtigt werden. |
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