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Hintergründe und Fakten zum Politikum Immobilie Fischerstraße 26 in Zossen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Thomas Böhm   
Samstag, 25. Dezember 2010 um 18:38
·           Hintergründe und Fakten zum Politikum  Immobilie Fischerstraße 26 in Zossen Der Stadt und der Bürgermeisterin den schwarzen Peter zuschieben zu wollen, ist entweder aus Unwissenheit, oder aus eiskaltem Kalkül geschehen. Die Begründung, einen Abriss des Hauses Fischerstraße 26  zu verhindern, basiert auf der Tatsache, dass sich der geringe Kaufpreis der Immobilie von ca. 3800 € auf die abgerechneten, voraussichtlichen Abrisskosten in Höhe von 33.000 €, durch den Kreis, belief.   Somit lag dann der Kaufpreis nicht mehr bei ca. 37.000 € für den Kreis, zu zahlen an seine “Tochter” SWFG. Hier wurde, durch juristische Winkelzüge, die auch etwas mit Steuerhinterziehung zu tun haben könnten, versucht, den Preis herunter zu rechnen, was dann, Dank der Bürgermeisterin, von und für die Stadt genutzt wurde und der Kreis sich selbst, mit seinen eigenen Methoden, ins Abseits geschoben hatte. Wieder einmal waren da einige Herrschaften im Kreishaus der Fachfrau und Anwältin für Verwaltungsrecht nicht im Entferntesten gewachsen und mussten nun zum Schluss, durch Verzicht, ihre eigene Unfähigkeit eingestehen.        Der Kreis hat die Abrisskosten ins Spiel gebracht und die Bürgermeisterin wollte, durch den Erwerb, diesen drohenden  Abriss, ob nun vom Kreis gewollt oder nicht gewollt, verhindern. Die wahren Beweggründe waren der Bürgermeisterin ja nicht bekannt.Wenn dann auch noch ins Feld geführt wurde, dass bereits durch die möglichen Nutzer der Immobilie Arbeitszeit und Geld investiert wurde, die nun verloren ist, sollte vielleicht mal überlegt werden, wie sind die fleißigen Helfer eigentlich in das Gebäude gekommen und auf welcher Grundlage ist dies geschehen?         Zu keinem Zeitpunkt war da die Immobilie weder grundbuchmäßig, noch notariell im Besitz des Kreises und an die BI übergeben.
  Also wurde da schwarz gearbeitet. Der Auftraggeber kann nur die SWFG gewesen sein, denn der gehörte ja noch die Immobilie.

   Nun zur Kita „Nesthäkchen“ in der Zossener Stubenrauchstraße:  Man erinnere sich an ein Interview in der MAZ mit dem Landrat, wo dieser betonte, man werde eben eine andere Immobilie im Stadtzentrum, außerhalb des Sanierungsgebietes, suchen, um dem Verein “HdD”e.V. ein Haus zur Verfügung zu stellen.       Seit Bestehen der Kita Nesthäkchen befindet sich dieses Haus im Besitz des Kreises. Es wäre interessant zu erfahren, welche, kurzfristig zur Verfügung stehende Immobilie, im Stadtzentrum von Zossen, sich  überhaupt im Besitz von Kreis oder SWFG befindet.·        Noch nie wurde, in all den Jahren, eine so genaue „Brandschau“ durchgeführt, wie jetzt in der Kita. Wohlgemerkt, die Immobilie gehört dem Kreis und nicht der Stadt. Daher ist es am Kreis, diese, nun schon jahrzehntelangen, erheblichen Mängel sofort zu beseitigen.  Wenn dazu dann die Kita ausziehen müsste, haben wir die gleiche Situation, wie in der Fischerstraße, doch mit erheblichen Vorteilen für den Kreis. Das Haus in der Stubenrauchstraße liegt nicht im Sanierungsgebiet von Zossen und somit hat die Stadt kein Vorkaufsrecht, die Immobilie liegt zentral, wie von BI und Verein gefordert und auch hier werden sich erst einmal enorme Sanierungskosten ( die zahlen wir alle) im Haushalt des Kreises ansammeln, bis man dann das Haus für die Demokratie freigeben und übergeben kann.
 Auch der Bau einer neuen Kita in Zossen, durch die Stadt, liegt nicht eben erst seit gestern auf dem Tisch. Bereits seit mindestens zwei Jahren wird von der Bürgermeisterin darauf hingewiesen, eine neue Kita in Zossen zu bauen, was aber durch das rotes Bündnis in der Stadt nicht so recht in die Gänge kommt. Aber sicher hat der Kreis eine nutzbare Ersatzimmobilie für die Kita, wenn sich ein Auszug, durch die nun festgestellte Gefahrenlage, nicht vermeiden lässt.         Thomas Böhm  
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