FVBUSICOULOUR 15
.....Immer Ärger mit diesen Linken ! PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Thomas Böhm   
Mittwoch, 21. Juli 2010 um 20:22

Heute liefen drei Meldungen über den Nachrichten Ticker der MAZ, die sich mit der, ach so verfassungstreuen und gegen jede Art von Kapitalismus kämpfende profilierende Partei " Die Linke" beschäftigen. Der eine "Luxus" Linke ist gegangen, die nächste ist auf seinen Stuhl gerutscht, an dem man nun sägt!

 Die tollen Führungskräfte in Land und Bund stehen dabei im Visier von Staatsanwaltschaften und unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, was man doch gegen eine, ach so demokratische Partei, bitteschön unterlassen sollte!

Dies sollte nun das höchste, deutsche Verwaltungsgericht befinden, doch unser Verwaltungsgericht in Leipzig kam zu einer gegensätzlichen Auffassung und erlaubt weiterhin, die Nachfolgepartei der SED und ihre "Enkelkinder", zu beobachten und Dossiers zu verfassen. BRAVO BVG -- Ein Hurra auf unsere Demokratie ! 

Einfach nur lesen, denn nicht jeder abonniert ja die MAZ.

1.    

 21.07.2010/ 20:57       DruckenBundesinnenministerium begrüßt Linke-Urteil    Berlin (dpa)

 - Das Bundesinnenministerium hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Linkspartei begrüßt. Das Gericht hatte entschieden, dass der Verfassungsschutz die Linke weiter beobachten darf. Das sei ein guter Tag für unsere wehrhafte Demokratie, sagt der Parlamentarische Innen-Staatssekretär Ole Schröder. Damit sei klar, dass der Verfassungsschutz rechtmäßig und verhältnismäßig gehandelt habe. Die Beobachtung sei keine politische Maßnahme, sondern sie basiere auf rechtlichen Grundlagen. 20:06       

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Linken-Chef Ernst     Berlin (dpa)

 - Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Klaus Ernst wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug. Die Staatsanwaltschaft überprüft, ob der Vorsitzende der Linkspartei zu Unrecht Reisekosten über die Bundestagsverwaltung abgerechnet hat. Erst soll mehrere Flüge zu Gewerkschaftstreffen und Aufsichtsratssitzungen in den Jahren 2007 und 2009 zur Abrechnung eingereicht haben. Es dürften aber nur diejenigen Aufwendungen erstattet werden, die im Zusammenhang mit der Abgeordneten-Tätigkeit entstehen.                                                                                                          

18:00Verfassungsschutz darf Linke beobachten    Leipzig (dpa)

 - Der Verfassungsschutz darf öffentlich zugängliche Daten über den Linkspolitiker Bodo Ramelow sammeln. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Ramelow, Fraktionsvorsitzender der Linken im Thüringischen Landtag, hatte in den beiden Vorinstanzen Recht bekommen. Es wurde die Überwachung von Ramelow in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter von 2005 bis 2009 verhandelt. Dabei ging es um ein Dossier der Verfassungsschützer, das sie aus öffentlich zugänglichem Material anlegten. 

 

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