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Was ist ein privilegiertes Vorhaben? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Barbara Kaulen   
Dienstag, 15. Juni 2010 um 18:38

Bei der Errichtung einer Windkraftanlage (WKA) oder mehrerer WKA (Windpark) handelt es sich um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben, welches im Außenbereich (§ 35 BauGB) grundsätzlich zulässig ist, sofern nicht öffentliche Belange dagegen stehen.

"Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben

den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrecht widerspricht,

schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird,

wennBelange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet." § 35 Ziffer(3) 2. 3. und 5.

Inwieweit Theorie und Praxis auseinander klaffen und diese Belange überhaupt von Belang oder eher belanglos sind , konnte man unlängst an dem vergeblichen Kampf unserer Nachbargemeinde Baruth gegen die geplante und nunmehr im Bau befindliche Gasverdichterstation in Radeland für die Erdgasleitung OPAL sehen. In einem ausgewiesenem Landschaftsschutzgebiet, dem Baruther Urstromtal, wird ein privilegiertes Vorhaben verwirklicht, mit extremen Beeinträchtigungen für Mensch, Tier und Umwelt. Unterschriftensammungen und persönliche Einwendungen wurden ignoriert und der Standort trotz höchster Waldbrandgefährdung und Munitionsverseuchung als raumverträglich beurteilt. Es wurden bereits 63.000 m² (48.000 m² dauerhaft und 15.000 m² Montagefläche) Kiefernwald dafür gerodet. Die Verdichterstation mit einem Wirkungsgrad von 30% (1,8 TW Wärmeverlust = Heizenergiebedarf des Landkreises TF) wird zukünftig 535.000 t CO² jährlich in die Luft blasen, bei einer Abgastemperatur von 510°C. Die NOx-Emission (Stickoxide) wird jährlich 486 t betragen, in einem Immissionsradius von mehr als 15 km. Somit sind auch die Gemeindeteile Lindenbrück, Neuhof und Neu-Wünsdorf betroffen. Dazu kommen noch die Emissionen aus dem dortigen holzverarbeitenden Gewerbe sowie die permanente hochfrequente Schallbelastung. Die Forderung der Bürger, wenigstens die entstehende Abwärme zu nutzen, wurde abschlägig mit dem Kommentar "das haben wir nicht beantragt" seitens der Antragstellerin beschieden. Auch wurden im letzten Jahr schon Fakten mit der Lagerung der Pipelines zwischen Radeland und Dornswalde geschaffen, bevor in diesem Jahr das Landesbergamt die Baugenehmigung erteilt hat.

Offensichtlich sind die Privilegien mehr bei den Betreibern als bei den Vorhaben zu suchen.

Wer mehr wissen möchte: www.baruth-opal.de

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